Pressemitteilungen
09. 07. 2005
Nach den schrecklichen Ereignissen von London besteht nach Auffassung der FDP die Hauptaufgabe der Innenpolitik darin, Vollzugsdefizite in der Praxis zu analysieren und zu beseitigen. Beispielsweise muss der Informationsaustausch zwischen den verschiedenen Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern deutlich verbessert werden. Dagegen nützt es nichts, alte Vorschläge, die zu Recht bisher abgelehnt worden sind, wieder aus der Schublade zu ziehen. Nach Auffassung der FDP sind weiterhin die Befugnisse von Polizei und Bundeswehr strikt zu trennen. Immer dann, wenn die Polizei zur Erfüllung ihrer Sicherheitsaufgaben zusätzlich die Hilfe der Bundeswehr benötigt, ist dies nach geltendem Recht schon im Wege der Amtshilfe möglich. Eine Änderung des Grundgesetzes ist daher unnötig.
Unabhängig von den notwendigen Maßnahmen zur Terrorismusabwehr, muss die Debatte über die Einschränkung von Grundrechten, die alle Bürgerinnen und Bürger betreffen und nicht mit der Abwehr der terroristischen Gefahr zu tun haben, fortgesetzt werden. Die Forderung der FDP, die faktische Aufhebung des Bankgeheimnisses rückgängig zu machen, bleibt daher auf der Tagesordnung.
Knut Steinhäuser
Telefon: (030) 227-52388
[email protected]
STADLER: Änderung des Grundgesetzes unnötig
BERLIN. Zu den Meldungen über die Forderung der Union nach einem Bundeswehreinsatz im Inneren und der aktuellen Diskussion über die Sicherheitsgesetze erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Max STADLER:Nach den schrecklichen Ereignissen von London besteht nach Auffassung der FDP die Hauptaufgabe der Innenpolitik darin, Vollzugsdefizite in der Praxis zu analysieren und zu beseitigen. Beispielsweise muss der Informationsaustausch zwischen den verschiedenen Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern deutlich verbessert werden. Dagegen nützt es nichts, alte Vorschläge, die zu Recht bisher abgelehnt worden sind, wieder aus der Schublade zu ziehen. Nach Auffassung der FDP sind weiterhin die Befugnisse von Polizei und Bundeswehr strikt zu trennen. Immer dann, wenn die Polizei zur Erfüllung ihrer Sicherheitsaufgaben zusätzlich die Hilfe der Bundeswehr benötigt, ist dies nach geltendem Recht schon im Wege der Amtshilfe möglich. Eine Änderung des Grundgesetzes ist daher unnötig.
Unabhängig von den notwendigen Maßnahmen zur Terrorismusabwehr, muss die Debatte über die Einschränkung von Grundrechten, die alle Bürgerinnen und Bürger betreffen und nicht mit der Abwehr der terroristischen Gefahr zu tun haben, fortgesetzt werden. Die Forderung der FDP, die faktische Aufhebung des Bankgeheimnisses rückgängig zu machen, bleibt daher auf der Tagesordnung.
Knut Steinhäuser
Telefon: (030) 227-52388
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